Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von WerkConnect Berlin – IT-Dienstleistungen (nachfolgend „WerkConnect“) gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich, Kundenkreis & Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von WerkConnect gegenüber dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Individualvereinbarungen in Textform getroffen wurden.
- WerkConnect erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WerkConnect stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffsbestimmungen
- Textform bedeutet z. B. E-Mail, Ticket, Messenger-Nachricht oder schriftliche Dokumente.
- Ticket ist eine über das Ticketportal oder von WerkConnect dokumentierte Support-/Leistungsanfrage.
- Servicezeiten sind die regulären Zeiten der Leistungserbringung gemäß Ziff. 6, sofern nicht anders vereinbart.
- SLA (Service Level Agreement) sind gesondert vereinbarte Reaktions-/Wiederherstellungszeiten und Prioritäten.
3. Vertragsschluss & Beauftragungswege
- Angebote von WerkConnect sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche/elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden, (b) Bestätigung durch WerkConnect oder (c) Beginn der Leistungserbringung.
- Der Kunde kann Leistungen insbesondere per Angebot, per E-Mail, telefonisch (mit nachfolgender Dokumentation), über das Ticketportal oder durch Abruf aus einem Rahmen-/Wartungsvertrag beauftragen.
- WerkConnect ist berechtigt, zur Klarstellung und Nachvollziehbarkeit telefonische Beauftragungen in Textform zu bestätigen bzw. als Ticket zu dokumentieren. Maßgeblich sind die im Ticket/Angebot dokumentierten Inhalte.
4. Leistungsgegenstand & Leistungsarten
WerkConnect erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere (nicht abschließend):
- IT-Support/Helpdesk (Remote und vor Ort), Ticketbearbeitung, Störungsbehebung, Administration, Beratung
- Netzwerk & WLAN (Switching, VLAN, Standortvernetzung, WLAN-Ausleuchtung/Optimierung)
- Firewall/VPN/Sicherheitskonzepte, Härtung, Zugriffskonzepte
- Server/Virtualisierung (Windows/Linux, Fileserver, AD, Hyper-V/VMware/Proxmox – je nach Beauftragung)
- Cloud & Migrationen (z. B. Microsoft 365/Google Workspace, Hybrid-Setups, Umzüge)
- Backup & Disaster Recovery (3-2-1, Offsite/Cloud, Restore-Tests – je nach Beauftragung)
- Print-Management (Drucker/Scanner, Treiber, Scan-Workflows – je nach Beauftragung)
- Hardwarebeschaffung & Lifecycle-Management (Rollout, Inventar, Entsorgung/DSGVO-konform – je nach Beauftragung)
- Hosting-, Domain- und E-Mail-nahe technische Leistungen, Website-Wartung (je nach Beauftragung)
- Managed Services / Wartungsverträge (Monitoring, Patch-Management, Ticket-System, feste Reaktionszeiten – nur bei Vereinbarung)
Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Ticket, Rahmenvertrag, SLA oder individueller Beauftragung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet WerkConnect bei Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistung nach dem Stand der Technik.
5. Leistungsänderungen, Zusatzaufwand & Change Requests
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) sind gesondert zu beauftragen und können zu Anpassungen von Terminen, Preisen und Prioritäten führen.
- WerkConnect ist berechtigt, Zusatzaufwand insbesondere dann gesondert zu berechnen, wenn (a) Annahmen/Voraussetzungen sich als falsch erweisen, (b) Mitwirkung/Zugänge fehlen, (c) Drittsysteme/Provider die Leistung verzögern oder (d) der Kunde nachträglich Änderungen wünscht.
6. Servicezeiten, Reaktionszeiten & Termine
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Leistungen innerhalb der regulären Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr (gesetzliche Feiertage am Einsatzort ausgenommen).
- Reaktionszeiten sind ohne separate SLA-Vereinbarung unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Reaktions-/Wiederherstellungszeiten bedürfen eines schriftlichen SLA/Managed-Service-Vertrags.
- Vor-Ort-Termine, Wartungsfenster und Projektmeilensteine werden nach Verfügbarkeit abgestimmt. Verzögerungen aufgrund von Abhängigkeiten (z. B. Provider, Hersteller, Drittsoftware) liegen nicht im Verantwortungsbereich von WerkConnect.
7. Ticketportal & Supportprozesse
- IT-Störungen, Änderungen und Anfragen sollen – soweit möglich – über das Ticketportal gemeldet werden. Tickets gelten als verbindliche Support-/Leistungsanfragen.
- WerkConnect kann Meldungen per Telefon oder E-Mail in Tickets überführen. Zeitpunkte und Inhalte im Ticket sind maßgeblich für Priorisierung, Bearbeitung und Dokumentation.
- Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Tickets erstellen/ändern und dass Angaben zu Systemen, Standort, Dringlichkeit, Ansprechpartner und betroffenen Diensten korrekt und vollständig sind.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sind insbesondere erforderlich:
- vollständige, richtige Informationen zu Systemen/Netzwerk/Standorten sowie Ansprechpartnern,
- rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Zugänge (Admin-Rechte, VPN, Remote-Zugriff, Cloud-Admin),
- Schaffung technischer Voraussetzungen am Einsatzort (Strom, Internet, Zugang zu Räumen/Hardware),
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für Freigaben.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen. Mehraufwand und Wartezeiten können gesondert abgerechnet werden.
9. Remote-Zugriff, Fernwartung & Vor-Ort-Einsätze
- Remote-Support erfolgt nur nach Freigabe/Beauftragung durch den Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass berechtigte Personen die Freigabe erteilen.
- WerkConnect greift nur in dem Umfang auf Systeme zu, der für die Bearbeitung erforderlich ist. Der Kunde bleibt für Inhalte/Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Vor-Ort-Leistungen setzen Zugang zum Einsatzort sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzvorgaben voraus. Wartezeiten, fehlende Zugänge oder nicht verfügbare Ansprechpartner können kostenpflichtig sein.
10. Vergütung, Abrechnung, Reisekosten & Zahlungsbedingungen
- Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Stundensätzen, Pauschalen oder als monatliche Service-/Managed-Service-Gebühr abgerechnet. Es gelten die im Angebot/Vertrag bzw. auf der Seite Preise & Konditionen genannten Konditionen.
- Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung kann in angefangenen Zeiteinheiten erfolgen; Mindestabrechnungen ergeben sich aus Angebot/Preisliste (z. B. Remote mindestens 30 Minuten, Vor Ort mindestens 1 Stunde).
- Anfahrt, Reisezeiten und Spesen werden gemäß Angebot/Preisliste berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Notfall-/Bereitschaftszuschläge gelten nur bei ausdrücklicher Beauftragung außerhalb regulärer Zeiten.
- Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann WerkConnect Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten berechnen.
- WerkConnect ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist (insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug).
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11. Beschaffung von Hardware, Lizenzen & Drittleistungen
- Soweit WerkConnect Hardware, Zubehör, Lizenzen oder Providerleistungen vermittelt oder beschafft, erfolgt dies entweder (a) im Namen und auf Rechnung des Kunden oder (b) als Weiterverkauf nach gesondertem Angebot. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung.
- Lieferzeiten, Verfügbarkeit, Preisänderungen und Gewährleistung können durch Hersteller/Distributoren beeinflusst sein. WerkConnect haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Leistungsstörungen Dritter, übernimmt aber auf Wunsch die technische Abstimmung im Rahmen der Beauftragung.
- Der Kunde ist für die rechtmäßige Lizenzierung der von ihm eingesetzten Software verantwortlich. WerkConnect prüft Lizenzlagen nicht rechtlich, sondern unterstützt technisch nach Beauftragung.
12. Microsoft 365 / Google Workspace / Cloud-Dienste
- Cloud-Dienste (z. B. Microsoft 365, Google Workspace, Hersteller-Clouds) werden nach Beauftragung technisch eingerichtet, migriert und administriert. Vertragsbeziehungen zu Cloud-Anbietern bestehen in der Regel direkt zwischen Kunde und Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- WerkConnect kann keine Verfügbarkeit oder Funktionsänderungen dieser Cloud-Anbieter garantieren. Änderungen der Anbieter (Preise, Funktionen, APIs, Sicherheitsmechanismen) können Leistungen beeinflussen.
- Der Kunde stellt erforderliche Administratorrechte, Lizenzen, Zugangsdaten und Freigaben zur Verfügung. Für Inhalte (Daten, E-Mails, Dateien) bleibt der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
13. Hosting, Domains, E-Mail & technische Website-Leistungen
- Soweit WerkConnect Hosting-, Domain-, DNS- oder E-Mail-nahe Leistungen erbringt, ergeben sich Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten aus dem Angebot/Vertrag. Soweit Provider eingeschaltet sind, gelten deren Bedingungen ergänzend.
- WerkConnect kann technische Unterstützung (z. B. DNS/SSL, Migration, Fehleranalyse) leisten, schuldet aber ohne ausdrückliche Vereinbarung keine permanente Überwachung oder garantierte Erreichbarkeit.
- Für Inhalte der Websites, rechtliche Texte, Compliance (z. B. Impressum/Datenschutz) und zulässige Nutzung ist der Kunde verantwortlich; WerkConnect unterstützt technisch nach Beauftragung.
14. Backup & Disaster Recovery / Datensicherung
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für eine ausreichende Datensicherung verantwortlich.
- Übernimmt WerkConnect Konzeption/Umsetzung von Backups, sind Wiederherstellungsziele (RPO/RTO), Umfang, Aufbewahrungsfristen, Testintervalle und Offsite/Cloud-Strategien gesondert zu definieren.
- Backups reduzieren Risiken, können aber technische Ausfälle, Fehlbedienung, Malware oder Providerstörungen nicht in jedem Fall vollständig verhindern. Restore-Tests werden empfohlen und sind – sofern nicht vereinbart – gesondert zu beauftragen.
15. Managed Services / Wartungsverträge (MSP) & SLA
- Managed Services (z. B. Monitoring, Patch-Management, regelmäßige Wartung, feste Reaktionszeiten, Ticket-System) erfordern eine gesonderte Servicevereinbarung und ggf. ein SLA. Ohne SLA gelten keine garantierten Zeiten.
- Der Umfang (betreute Systeme, Patchfenster, Monitoring-Parameter, Eskalationswege, Reaktionszeiten, Reporting) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Nicht enthaltene Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
- WerkConnect ist berechtigt, Wartungsfenster zu definieren. Kritische Updates können nach vorheriger Abstimmung oder – bei dringender Sicherheitslage – im zumutbaren Rahmen auch kurzfristig umgesetzt werden.
16. Print-Management / Drucker & Scanner
- WerkConnect unterstützt bei Einrichtung, Treibern, Scan-Workflows, Berechtigungen, Netzwerkintegration und Fehlerbehebung von Druck-/Scanumgebungen, soweit beauftragt.
- Bei Geräten/Services Dritter (Herstellercloud, Wartungsverträge, Toner-/Servicepartner) gelten deren Bedingungen. WerkConnect haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen Dritter.
17. Geräte-Miete / Leihgeräte
- Soweit WerkConnect Geräte vermietet (z. B. Notebooks/PCs/Monitore), bleibt das Gerät Eigentum von WerkConnect. Die konkreten Konditionen (Laufzeit, Rückgabe, Zustand, Zubehör, ggf. Versicherung) ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
- Der Kunde verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung, Schutz vor Zugriff Dritter und unverzüglicher Meldung von Schäden, Verlust oder Diebstahl. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
- Kundenspezifische Fachsoftware und Lizenzen sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil von Mietpreisen und werden gesondert nach Aufwand/Angebot abgerechnet.
18. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
- Soweit WerkConnect ausnahmsweise einen konkreten Erfolg schuldet (z. B. definierte Projektabnahme, klar spezifizierte Implementierung), kann eine Abnahme vereinbart werden. Abnahmeprotokolle können per Textform erfolgen.
- Der Kunde prüft Ergebnisse zeitnah. Werden wesentliche Mängel nicht innerhalb angemessener Frist gerügt, kann das Ergebnis als abgenommen gelten, sofern dies im Angebot/Projektplan vorgesehen ist.
19. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden, oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
- Auf Wunsch kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.
20. Datenschutz
- WerkConnect verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung in aktueller Fassung.
- Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung.
21. Haftung
- WerkConnect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WerkConnect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Datenverluste haftet WerkConnect nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten aus Sicherungskopien erforderlich ist.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
22. Einsatz Dritter / Subunternehmer
- WerkConnect ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
- Soweit Dritte als Auftragsverarbeiter tätig werden, erfolgt dies – sofern erforderlich – auf Grundlage von Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO.
23. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Strom-/Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Cyberangriffe außerhalb des Einflussbereichs) entbinden die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von Leistungspflichten. Termine/Fristen verlängern sich angemessen.
24. Vertragslaufzeit, Kündigung & Beendigung
- Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistungen.
- Rahmenverträge/Managed Services laufen für die vereinbarte Laufzeit und können mit den dort geregelten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Vertragsende unterstützen die Parteien eine geordnete Übergabe, soweit beauftragt (z. B. Dokumentation, Zugangsdaten, Übergabe von Konfigurationen). Zusatzleistungen werden nach Aufwand vergütet.
25. Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zugrunde liegenden Verträgen der Sitz von WerkConnect.
26. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.