Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WerkConnect Berlin – IT-Dienstleistungen. Sie gelten für alle Verträge und Leistungen gegenüber Geschäftskunden.
Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und sollte – insbesondere vor Verwendung in Verträgen – von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und bei Bedarf an die genaue Rechtsform und Ausgestaltung der Zusammenarbeit angepasst werden.
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von WerkConnect Berlin – IT-Dienstleistungen (nachfolgend „WerkConnect“) gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
- WerkConnect erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartei.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WerkConnect stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsgegenstand
WerkConnect erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- IT-Support und Helpdesk (Remote und vor Ort),
- Betreuung von Arbeitsplätzen, Notebooks, Druckern und mobilen Geräten,
- Planung, Einrichtung und Betreuung von Netzwerken, Firewalls und Serverumgebungen,
- Unterstützung bei Einführung, Migration und Pflege von IT-Systemen,
- technische Betreuung von Websites, Hosting-nahen Leistungen und SSL-Einrichtung,
- IT-Beratung, Analyse, Projekte sowie Unterstützung bei Audits und Dokumentation.
Art und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, einem Service- oder Wartungskonzept, einem Rahmenvertrag oder der individuellen Beauftragung (z. B. über das Ticketportal).
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet WerkConnect keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Dienstleistung nach dem Stand der Technik.
3. Ticketportal & Supportprozesse
- IT-Störungen, Änderungen und Anfragen sollen – soweit möglich – über das Ticketportal von WerkConnect gemeldet werden.
- Im Ticketportal erfasste Tickets gelten als verbindliche Support- und Leistungsanfragen. WerkConnect kann telefonische oder E-Mail-Meldungen in Tickets überführen, um eine nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen.
- Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeitende, die Tickets erfassen, dazu berechtigt sind und korrekte Angaben (Standort, betroffene Systeme, Ansprechpartner, Dringlichkeit) machen.
- Zeitpunkte und Inhalte im Ticketportal sind grundsätzlich maßgeblich für Priorisierung und Bearbeitung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für eine reibungslose Leistungserbringung ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich.
- Der Kunde stellt WerkConnect alle benötigten Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere zu Standorten, Systemen, Netzwerken und Ansprechpartnern.
- Der Kunde sorgt dafür, dass am Einsatzort alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind (z. B. Zugang zu Räumen, Strom, Internet).
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
5. Reaktionszeiten, Termine & Verfügbarkeit
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Leistungen innerhalb der regulären Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr (Feiertage ausgenommen).
- Genannte Reaktionszeiten gelten ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung als unverbindliche Richtwerte und hängen von Dringlichkeit, Umfang der Störung und Verfügbarkeit von Personal ab.
- Bei IT-Notfällen (z. B. Ausfall kritischer Systeme oder mehrerer Standorte) reagiert WerkConnect im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bevorzugt. Besondere Notfall- oder Bereitschaftsregelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Leistungen von WerkConnect werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Stundensätzen, Pauschalen für definierte Leistungen oder Weiterberechnung von Fremdkosten (z. B. Hardware, Lizenzen, Provider) abgerechnet.
- Es gelten die im Angebot, Rahmenvertrag oder in der aktuellen Preisliste genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Nach Fälligkeit kann WerkConnect Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren berechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Datensicherung & IT-Sicherheit
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für eine ausreichende Datensicherung seiner Systeme verantwortlich.
- Übernimmt WerkConnect die Konzeption oder Umsetzung von Backups, entbindet dies den Kunden nicht von der Pflicht, Sicherungen und Wiederherstellbarkeit in angemessenem Umfang zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
- WerkConnect setzt bestmöglich anerkannte Standards der IT-Sicherheit ein, kann jedoch – wie in der IT üblich – keine absolute Sicherheit gegen alle denkbaren Angriffe und Vorfälle garantieren.
8. Haftung
- WerkConnect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WerkConnect, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WerkConnect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
- Für Datenverluste haftet WerkConnect nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten aus Sicherungskopien erforderlich ist.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
9. Einsatz Dritter & Provider
- WerkConnect ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
- Vermittelt WerkConnect Leistungen von Providern, Herstellern oder sonstigen Dienstleistern (z. B. Internetzugänge, Hosting, Cloud-Dienste), kommen die entsprechenden Verträge in der Regel direkt zwischen Kunde und Anbieter zustande. Es gelten deren Vertragsbedingungen.
- WerkConnect haftet nicht für Leistungsstörungen dieser Drittanbieter, übernimmt aber auf Wunsch die technische Abstimmung im Rahmen der beauftragten Leistungen.
10. Urheberrechte & Nutzungsrechte
- Soweit WerkConnect im Rahmen von Projekten Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen oder sonstige Werke erstellt, verbleiben die Urheberrechte bei WerkConnect.
- Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von WerkConnect, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
11. Datenschutz
- WerkConnect verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG).
- Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von WerkConnect in der jeweils aktuellen Fassung.
- Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung zwischen WerkConnect und dem Kunden geschlossen.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung & Beendigung
- Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistungen.
- Rahmenverträge oder laufende Servicevereinbarungen haben die vereinbarte Laufzeit und können mit den dort festgelegten Fristen gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Vertragsende bemühen sich die Parteien um eine geordnete Übergabe, einschließlich Herausgabe vereinbarter Dokumentationen und Informationen.
13. Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zugrunde liegenden Verträgen der Sitz von WerkConnect.
14. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit WerkConnect bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.